Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen
Umsetzung der Geobasisdaten nach Bundesrecht in Zuständigkeit der Kantone.
Für rund 200 Geobasisdaten werden im Bundesrecht Grundsätze zu deren Modellierung, Bereitstellung und Zugriff festgehalten. Die Kantone sind für mehr als ein Drittel dieser Geobasisdaten in Form von minimalen Geodatenmodellen (MGDM) verantwortlich.
Die erarbeiteten MGDM für Geobasisdatensätze nach Bundesrecht in Zuständigkeit der Kantone werden der Fachinformationsgemeinschaft zur Anhörung unterbreitet.
Die BPUK und die KGK haben für die Bereitstellung der Geobasisdaten in Zuständigkeit der Kantone die Umsetzungsplanung initiiert. Die Bereitstellung gemäss MGDM erfolgt mittels Programmen koordiniert und im gleichen zeitlichen Rahmen.
Prozessübersicht und Grundlagen für die Transformation der kantonalen Geodaten in die Struktur des vorgegebenen MGDM und die Bereitstellung der Geobasisdaten.