Der Bundesrat hat am 10. Januar 2024 das VBS beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessiertenKreisen zur Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG, SR 510.62) zwecks Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für den Leitungskataster Schweiz ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 18. April 2024.