Gemäss Geoinformationsverordnung (GeoIV) gibt die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes ein minimales Geodatenmodell vor. Sie legt darin die Struktur und den Detaillierungsgrad des Inhaltes fest (Art. 9 GeoIV).
Das Bundesamt für Umwelt BAFU lädt Sie zur zweiten Anhörung des minimalen Geodatenmodells Ruhezonen für Wildtiere (inkl. Routennetz), ID 195.1 und 195.2, ein.
Auslöser dieser zweiten Anhörung ist ein technisch-fachlich weit ausgereifteres Modell, das durch die Harmonisierung der alljährlichen kantonalen Meldungen und im Rahmen eines KKGEO-Pilotprojekts praxisnah entstanden, abgestimmt und evaluiert wurde.
Die Anhörung richtet sich an die kantonalen Fachstellen für Natur und Landschaft sowie Geoinformation. Diese umfasst alle Akteure, welche an der Erhebung, Ablage, Nachführung und Nutzung der Geodaten in diesem Bereich beteiligt sind.
Die Anhörung umfasst die semantische Beschreibung, die UML-Klassendiagramme, den Objektkatalog, das INTERLIS-Modell und die Darstellung. Nach Abschluss der Anhörungsfrist werden die Rückmeldungen durch das Projektteam der Fachinformationsgemeinschaft ausgewertet und das Modell falls notwendig überarbeitet.
Die Modelldokumentation sowie weitere Unterlagen können unter www.bafu.admin.ch/geodatenmodelle --> Biodiversität heruntergeladen werden. Für das Verfassen der Stellungnahmen steht zusammen mit den Modellunterlagen eine Dokumentvorlage im Word-Format bereit.
Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme in elektronischer Form unter Verwendung der Dokumentvorlage bis zum 12.04.2019 an helmut.recher@bafu.admin.ch einzureichen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn wir eine innerkantonal abgestimmte und bereinigte Stellungnahme erhalten würden.
Bundesamt für Umwelt BAFU
Dies ist eine Information von einer Fachstelle des Bundes. Bitte leiten Sie diese Information an Ihre dafür zuständige kantonale Fachstelle weiter.