Sehr geehrte Damen und Herren


Mit dem Infobrief vom 3. April 2018 hat das BAFU die Kantone über die Anforderungen an die Berichterstattung über die durchgeführten Massnahmen gemäss Artikel 83b Absatz 3 (GSchG, SR 814.20) informiert.


Da für die Berichterstattung nur noch ein Subset derjenigen Attribute erforderlich ist, die für die strategische Planung notwendig waren, hat das BAFU die Kardinalitäten im minimalen Geodatenmodell "Planung und Berichterstattung der Sanierung Wasserkraft" (ID 192) überprüft und wo nötig angepasst.


Im Zuge dieser Arbeiten wurden dieses Modell wie auch das Basismodell "Basisklassen für Oberflächengewässer" um die neue Landesvermessung LV95 ergänzt.


Beide Modelle sind in Version 1.1 publiziert unter:

Wir bitten Sie, für die Berichterstattung der Sanierung Wasserkraft per Ende 2018 diese aktualisierten Modelle zu berücksichtigen.


Freundliche Grüsse


Bundesamt für Umwelt BAFU


Marc Baumgartner
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Abteilung Wasser

Dominik Angst
Mandatsträger Umsetzung GeoIG


Dies ist eine Information von einer Fachstelle des Bundes. Bitte leiten Sie diese Information an Ihre dafür zuständige kantonale Fachstelle weiter.


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